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Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
Präambel
Isorast-Passivhausteam-Specht, Alexandra
Specht kooperiert mit Hausbau Northeim GmbH und SP Haus Gaßner,
Königsbrunn. Je nach Annahme eines Auftrages werden die Geschäftstätigkeiten
den jeweiligen Kooperationspartnern zugeteilt. Unabhängig von
der jeweiligen Durchführungsverantwortung wird nachstehend
"isorast" in den AGB`s
als zuständiger Vertragspartner genannt. Je nach Durchführungsverantwortung
gelten im Übrigen
die jeweiligen AGB´s des Kooperationspartners.
1. Auftragserteilung
Alle Angebote sind freibleibend. Erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung
durch isorast wird der Auftrag angenommen. Zusätzliche Vereinbarungen
mit Mitarbeitern der isorast oder anderslautende Bedingungen werden
erst nach schriftlicher Bestätigung durch isorast rechtsgültig.
2. Bauvoranfrage und Planungsfreigabe
Falls nötig, stellt isorast für den Bauherrn beim
zuständigen Bauamt unter Benutzung eines vom Bauherrn
zu stellenden Lageplanes eine Bauvoranfrage. Vor Erstellung des
Bauantrages ist vom Bauherrn eine Planungsfreigabe
zu unterzeichnen. Mit dieser Planungsfreigabe bestätigt der
Bauherr, das keine Vorbehalte bezüglich des Bauvorhabens bestehen.
3. Liefer- und Montagebedingungen
Mit Lieferung und Montage des Hauses kann begonnen werden, wenn
der Bauherr
a) die Baugenehmigung nach deren Erhalt an isorast eingereicht
hat,
b) eine Zufahrt für Lieferfahrzeuge sowie eine Lagerfläche
für das Schalungsmaterial geschaffen hat,
c) eine unwiderrufliche Bestätigung über die vertragsgemäße
Finanzierung erbracht hat,
d) seine bis zum Baubeginn gemäß Ziffer 6 fälligen
Zahlungen geleistet hat,
e) ein durch ihn zu erstellendes Fundament oder einen durch ihn
zu erstellenden Keller montagebereit fertiggestellt hat und dieser
auf schriftliche Meldungen durch den Bauherren von isorast abgenommen
wurde, (nur bei Sondervereinbarung, da Fundament und Sohle grundsätzlich
von isorast erstellt werden),
f) die gemeinsam erarbeiteten Baubedingungen (Detailfestlegung
und Bemusterung) an isorast zurückgegeben hat,
g) eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung evtl. Haftpflichtan
sprüche Dritter während der Bauzeit
(incl. Keller) vorgelegt hat,
h) den Abschluß einer Gebäude-, Feuer-, Sturm- und
Leitungswasserversicherung nachgewiesen hat.
Erstellt der Bauherr den Bauantrag für das Kellergeschoß
selbst, so ist er verpflichtet, isorast einen kompletten Satz
der Planungs-und Ausführungsunterlagen innerhalb von 6 Wochen
vor Kellerbaubeginn zuzustellen.
4. Rücktrittsrecht des Bauherrn
Der Bauherr hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) isorast 8 Wochen nach Vorliegen der Liefer- und Montagevoraussetzungen
die Arbeiten zur Errichtung
des Hauses schuldhaft nicht in Angriff genommen hat, jedoch ist
das Geltendmachen eines Verzugsschadens ausgeschlossen,
b) der vereinbarte Preis durch Überschreitung der Preisgarantie
infolge Zeitablaufs
sich um mehr als 20 % erhöht.
Weitere Kündigungs- bzw. Rücktrittsrechte stehen dem
Bauherrn nicht zu. Tritt der Bauherr vom Vertrag zurück,
so ist er isorast gegenüber für alle bis dahin erbrachten
Leistungen schadensersatzpflichtig.
In allen Fällen ist isorast berechtigt, ohne weiteren Nachweis
des Schadens, bis zur Planungsfreigabe eine Bearbeitungsgebühr
von 10 % der Vertragssumme, danach eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 15 % der Vertragssumme, einschl. kostenpflichtiger
Sonderwünsche, oder Ersatz des tatsächlichen Aufwandes
zu verlangen. Unbeschadet bleibt das Recht des Bauherren nachzuweisen,
daß isorast kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als
die Pauschale entstanden ist.
5. Rücktrittsrecht von isorast
isorast hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) die Liefer- und Montagevoraussetzungen nicht oder nur mangelhaft
erfüllt wurden,
b) der Bauherr mit einer gemäß Ziffer 6 vereinbarten
Zahlungsrate länger als 3 Wochen in Verzug ist,
c) der Bauherr schuldhaft den Fortgang der Bauarbeiten verzögert.
Tritt isorast vom Vertrag zurück, so ist der Bauherr für
alle bis dahin erbrachten Leistungen schadensersatzpflichtig.
In allen Fällen ist isorast berechtigt, ohne weiteren Nachweis
des Schadens, bis zur Planungsfreigabe eine Bearbeitungsgebühr
von 10 % der Vertragssumme, danach eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 15 % der Vertragssumme, einschl. kostenpflichtiger
Sonderwünsche, oder Ersatz des tatsächlichen Aufwandes
zu verlangen. Unbeschadet bleibt das Recht des Bauherren nachzuweisen,
daß isorast kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als
die Pauschale entstanden ist.
6. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Festpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig
Grundstück:
100% der Erschließungskosten nach Beginn der Erschließung
Gebäude: a)
Selbstbauhaus-Vertrag (Bausatzlieferung)Vorauszahlung des gesamten
Bausatzes nach Gültigwerden des Vertrages.
Erst nach Zahlungseingang wird die Ware vom Isorast-Zentrallager
abgerufen und geliefert. Bei Teillieferungen,
bei denen die Kapazitöt eines LKW-Zuges (85 - 90 cbm) nicht
voll ausgelastet ist, werden dem Bauherrn die entstehenden Frachtkosten
in Rechnung gestellt.
Gebäude: b)
Rohbauhaus-Vertrag (Bausatzlieferung und Gewerke zur Erstellung
des geschlossenen Rohbaues).
Vorauszahlung des gesamten Bausatzes nach Gültigwerden des
Vertrages analog zu Absatz a).
Vorauszahlung der jeweiligen Gewerke über die Bausatzlieferung
hinaus.
Die Finanzierung des Bauvorhabens ist wie folgt sicherzustellen:
a) Der Bauherr beauftragt seine Bank, isorast eine Finanzierungs-
bestäigung in Form einer Bankbügschaft (gem Vertrag
a oder b) zu übergeben. Die Vorlage dieser Finanzierungsbestätigung
ist Voraussetzung für die Auftragsannahme durch isorast.
b) Der Baufortschritt wird dem Bauherrn laufend mitgeteilt.
c) Bei Übergabe kann ein Protokoll gefertigt werden, in welchem
alle sichtbaren Mängel aufzuführen sind.
Diese Mängel sind entsprechend den üblichen gesetzlichen
Bestimmungen zu beheben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
d) Technische Änderungen, die auf Ausführungsbestimmungen
gesetzlicher Auflagen erfolgen, sind zulässig,
sofern sie keine Wertverschlechterung zur Folge haben.
e) Finanzierungsnachweis. Der Bauherr weist isorast nach, daß
die Bezahlung der Leistungen von isorast gesichert ist.
Zur Sicherung kann der Bauherr
- die erforderliche Summe auf ein Sperrkonto einzahlen und die
kontoführende Bank unwiderruflich anweisen,
die fälligen Zahlungen an isorast auf entsprechende Anforderung
hin zu leisten,
- Bankguthaben und auch Darlehnsansprüche in Höhe der
erforder lichen Summe an isorast abtreten,
die sie im Rahmen der Fälligkeiten abrufen kann,
- eine schriftliche Bestätigung seiner Hausbank erbringen,
wonach isorast die fälligen Zahlungen aufgrund einer unwiderruflichen
Zahlungsanweisung des Bauherrn abrufen kann.(Bankbürgschaft)
7. Zahlungen
Alle Zahlungen sind zugunsten von isorast auf deren Konto bei
Stadtsparkasse Porta Westfalica,
Kontonr.: 100 182 08,
BLZ : 490 519 90 zu leisten.
Der Bauherr trägt die normalen Bankgebühren.
8. Schadensersatz
Da grundsätzlich Vorauszahlung vereinbart ist, kann kein Zahlungsverzug
entstehen. Daraus folgt, daß isorast auch keine Schadensersatzansprüche
entstehen können.
9. Abnahme, Übergabe, Gewährleistung und Gefahrenübergang
Die Abnahme und Übergabe sowie Gewährleistung und
Gefahrenübergang richten sich nach den Vorschriften
der 12 -13 Nr. 1-5 VOB, Teil B. Danach steht dem Bauherrn bei berechtigten
Mängeln ein Nachbesse rungsanspruch zu. Minderungs- und Schadenersatzansprüche
gem. 13 Nr. 6 und 7 sind ausgeschlossen, es sei denn, daß
die Nachbesserung fehlschlägt. Die Gewährleistung von
isorast bezieht sich nur auf unmittelbare Schäden am Bauwerk
selbst. Eine Schadenersatzpflicht von isorast für darüberhinausgehende
mittelbare Schäden besteht nicht. Die Haftung von isorast erstreckt
sich allein auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gem. VOB
werden fünf Jahre Gewähr für statisch-konstruktive
Bestandteile, ein Jahr für von Feuer berührte Teile, sowie
für die übrigen Leistungen zwei Jahre übernommen.
Im Übrigen gelten vorrangig die Gewährleistungen, die
isorast GmbH, Taunusstein zusichert.
Ob eine Vertragsleistung mängelfrei ist, entscheidet für
beide Teile bei Meinungsverschiedenheiten ein von isorast benannter
vereidigter Sachverständiger. Diese Entscheidung ist für
beide Vertragsparteien verbindlich.
Die Kosten für das Gutachten trägt der unterliegende Teil.
10.Allgemeines
Handelt es sich auf seiten des Bauherrn um mehrere Personen, so
haften diese isorast gegenüber als Gesamtschuldner. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Bauherr
gestattet isorast, während der Bauzeit die Baustelle zu Werbezwecken
zu benutzen und nach eigenem Ermessen Reklame und Bauschilder anzubringen
sowie Besichtigungen durchzuführen bzw. durchführen zu
lassen.
11.Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Die Parteien verpflichten sich, an die Stelle unwirksamer Bestimmungen
Vereinbarungen zu setzen, durch die der beabsichtigte wirtschaftliche
Zweck weitmöglichst erreicht wird.
Mit Unterschrift unter den Bauleistungs- bzw. Material-Liefervertrag
werden vom Käufer die o. gen. Bedingungen angenommen.
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